| 20.04.2008, 20:18 Uhr · von cuddy |
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Vor einigen Wochen wurde bekannt, dass ein Gerichtsverfahren eingeleitet wurde, das sich mit dem Thema „Killerspiele“ befasst. Dabei ging es um SP-Grossrat Näf, der gegen eine Media-Markt Filiale Anzeige erstattet hatte. Zu diesem Fall sind hier noch ein paar Fakten aufgelistet, die vor allem dem Verständnis dienen sollen. Zuerst sollte aber der Hauptartikel gelesen werden.
Hauptartikel
Kann man diesen Prozess irgendwie mitverfolgen?
Solche Fälle sind grundsätzlich Öffentlich. Jedoch ist noch immer nichts über den Gerichtstermin bekannt. Sobald die Gerichte einen Termin festlegen, beschliessen sie auch, ob das Verfahren öffentlich zugänglich ist.
Wäre ein allfälliges Urteil auch in anderen Kantonen rechtskräftig?
Nein. Entscheide des Strafeinzelgerichts Bern sind nur im Kanton Bern gültig. Andere Kantone könnten sich aber direkt auf das Urteil berufen und sich somit ein langes Verfahren ersparen.
Falls das Gericht zu Gunsten von Näf entscheidet, was wären die Konsequenzen?
Die Geldstrafe, die der Untersuchungsrichter angeordnet hatte, müsste die Media-Markt Filiale bezahlen. Zudem muss das Spiel „Straglehold“ sofort eingezogen und nicht mehr zum Verkauf angeboten werden. Dies gilt dann nicht nur für Media-Markt Filialen, sondern für alle Geschäfte, die das Spiel "Stranglehold" anbieten.
Hat Näf Chancen auf einen "Sieg"?
Es kommt darauf an, ob das Spiel „Stranglehold“ die Voraussetzungen von Artikel 135 StGB erfüllt. Dies kann nur mit einer eingehenden Prüfung des Spiels beantwortet werden. Das Gericht muss den Inhalt des Spiel sehr genau kennen, um ein Urteil zu fällen. Nach Artikel 135 muss ein Spiel unter anderem das Erfordernis der eindringlichen Gewaltdarstellung, der fehlenden Schutzwürdigkeit und der Verletzung der Menschenwürde erfüllen. Das sind schwere Vorwürfe über die das Gericht entscheiden muss.
Sobald der Gerichtstermin feststeht oder andere neue Informationen zum Fall auftauchen, so erfahrt Ihr diese hier.
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d chance isch huere höch daser ursprünglech usem kanton aargou chunnt, denn nach züri züglet isch zum behinderet wärde und denn zum politisiere nach bärn het müesse ga.
sorry @ :/