| 09.03.2008, 20:46 Uhr · von cuddy |
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Schon seit Jahren herrscht in Deutschland die Diskussion um Verbot und Zensur von sogenannten "Killerspielen". Diese Diskussion wurde aus schweizer Sicht immer ein wenig belächelt. Bis jetzt waren "Killerspiele" in der Schweiz ein kaum beachtetes Thema. Durch ein Ereignis in jüngster Zeit könnte sich jetzt die Situation jedoch ändern. Es geht um den Gerichtsprozess rund um SP-Grossrat Roland Näf, der gegen eine Filiale der Multimediakette Media-Markt Anzeige erstattet hat, weil diese das Spiel "Stranglehold" verkauft. Der von deutschen Politikern ins Leben gerufene Begriff "Killerspiele" wurde dabei vom SP-Grossrat übernommen.
Zur Vorgeschichte: Näf erstattete vor einiger Zeit Anzeige gegen den Media-Markt Muri im Kanton Bern . Ein Untersuchungsrichter beschäftigte sich mit der Anzeige und stellte ein Strafmandat, sprich eine gebührenpflichtige Verwarnung, gegen das Geschäft aus. Media-Markt-Geschäftsführer Peter Schmid, der Näf übrigens Hausverbot erteilte, hat dieses Strafmandat umgehend angefochten. Somit kommt der Fall vor das Strafeinzelgericht Bern, das wohl schweizweit das erste Gericht ist, welches sich mit dem Thema "Killerspiele" befasst.
Beim Prozess geht es vor allem um die Frage, ob Artikel 135 des Strafgesetzbuches auf Computer- und Konsolenspiele angewendet werden kann. Artikel 135 regelt das Verbot von „Ton- oder Bildaufnahmen, [...] die grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Tiere eindringlich darstellen“. Bisher konnte dieser Artikel nicht auf Computerspiele angewendet werden, da es bis heute keinen Fall gab, bei dem dies jemals zur Diskussion stand. Genau so einen Präzedenzfall will SP-Grossrat Näf nun mit dieser Anzeige schaffen und damit die heutige Gesetzesregelung ausloten.
Laut Näf ist aber Artikel 135 veraltet und somit nur beschränkt auf neuere Technologien, wie Computerspiele, anwendbar. Damit wäre dieser Artikel vor Gericht schwierig durchzusetzen. Aus diesem Grund beschreitet Näf auch einen politischen Weg gegen "Killerspiele": Er hat im Berner Grossrat eine Motion eingereicht. Eine Motion ist ein Vorschlag an den Bundesrat für den Entwurf eines neuen, konkreteren Gesetzes. In diesem Fall würde damit Artikel 135 aktualisiert, so dass er auch auf Computerspiele anwendbar wäre. Der Rat lehnt Näfs Motion jedoch ab. In der vor Kurzem veröffentlichten Antwort erklärte der Regierungsrat, dass die heutigen gesetzlichen Grundlagen ausreichen, um wirksam gegen "Killerspiele" vorzugehen. Das eigentliche Problem bestehe bei der Umsetzung. Laut Regierungsrat fehlt es schlichtweg an Personal, „um intensiv gegen die Spiele vorzugehen“. Die Beamten müssten ja schliesslich jedes Spiel einzeln durchspielen um zu prüfen, ob das Spiel zu gewalttätig ist. Ginge es nach Geschäftsführer Peter Schmid, sollte die Kontrolle bereits bei den Produzenten und Importeuren angesetzt werden. Gegen die Händler vorzugehen sei sicher falsch. Leider wäre eine solche präventive Kontrolle vom Aufwand her praktisch unmöglich zu realisieren. Damit wird eine präventive Kontrolle wohl nie ein Thema sein.
Falls das Gericht zu Gunsten von Näf entscheidet, hätte dies vorerst die Konsequenz, dass das Spiel "Stranglehold" auf Grund von Artikel 135 im Kanton Bern nicht mehr verkauft werden darf. Somit wäre Näf seinem Ziel, einem Verbot „der Herstellung, des Anpreisens, der Einfuhr, des Verkaufs und der Weitergabe“ von solchen gewalttätigen Spielen, einen Schritt näher gekommen. Solange er aber auf politischem Wege nicht weiterkommt, kämpft Näf einen aussichtslosen Kampf. Mit Anzeigen wegen des Verkaufs einzelner Spiele kommt Näf nicht weit, da der Markt praktisch mit solchen Spielen überflutet wird. Die einzige Lösung für Näf wäre ein neues, speziell für gewalttätige Computerspiele geschaffenes, Gesetz, das diese allgemein verbietet. Das Scheitern seiner eingereichten Motion ist jedoch ein klares Zeichen dafür, dass momentan ein solches Verbot auf dem politischen Weg wenig Chancen hat.
Vorerst hängt jedoch alles vom Entscheid des Einzelgerichts ab. Der Prozessbeginn steht noch nicht fest, wird aber noch im Frühling erwartet. Ein Szenario wie in Deutschland ist hier aber momentan kaum zu erwarten. Unabhängig vom Ausgang des Prozesses wird SP-Grossrat Näf sicher weiter gegen "Killerspiele" vorgehen, sei es mit Initiativen im Grossrat oder mit weiteren Anzeigen gegen Multimediageschäfte mit der Konsequenz, dass er vielleicht zum Schluss in allen Geschäften Hausverbot hat.
Natürlich bleiben wir an der Sache dran und versorgen euch mit den neusten Updates.
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