| 09.06.2008, 22:56 Uhr · von cuddy |
Das Strafeinzelgericht Bern hat als erstes Gericht der Schweiz über ein mögliches Verbot des Spieles "Stranglehold" entschieden.
Im Urteil verkündete nun das Gericht, das Spiel sei weder besonders grausam noch gewaltverherrlichend. Somit sieht das Gericht keinen Grund den Verkauf des Spieles zu verbieten. Nach dem Urteil der Richterin verletzt das Spiel auch die Menschenwürde nicht.
Damit wurde auch die Media-Markt Filiale freigesprochen, gegen die Grossrat Näf vor einigen Wochen Strafanzeige erhoben hatte. Für Näf sicher ein Rückschalg, da er sowohl auf dem politischen, als auch auf dem rechtlichen Weg erfolglos gegen die "Killerspiele" vorgegangen war.
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em Näf isches underanderem drumgange ufzzeige, das de Artikel 135 StGb ungnüegend isch. Was ihm us siner Sicht dodemit au glunge isch.
http://www.20min.ch/tools/suchen/story/31126401