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Profil: marcooo #moeps-lee
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Nickname: marcooo #moeps-lee
Name: marco #moepsli
Hauptteam -
Geburtstag: 19.08.1987
Wohnort: Kanton ZH
Sprache: Deutsch
Presets: gnet,cs,quake,fifa,warcraft,nfs,bf,ut,lan,xbox,rest


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#200: [deleted] @ 04.11.2005 12:09
hey

ja musch du di halt meh über mi informiere(kenne mi selber au nid gnau:P)

und seit dier dä name bläckmaschter was?

lG

#201: n69ky @ 04.11.2005 18:18
du verwechslisch mi mitnem andere XtreM ... HAHA NEI VOLLNED
nei kA was ich dwet studiert han Oo hi@ buddylist ;D

#202: Phipuuu @ 04.11.2005 19:42
marcööööööööööööö :)

#203: truul <3 büüsi @ 05.11.2005 14:16
heyy =) gä dis profilbild isch vom film "der fluch" =) dä film isch so hammer =)

#204: aschi @ 05.11.2005 19:40
*zirp* :D

#205: Heft! @ 06.11.2005 13:58
Jeeaaahhh Bremgarte West, BRK in da House! Gli gits Lan :) das wird mer öbis :D
Marco bisch en geile Siech :)

Greez Shuji... han mis Profil abgändert willi es Problem mit so nen Idiot (gha) han womi het welle azeige :D.

#206: [deleted] @ 06.11.2005 19:17
schoso :)

#207: #shorty @ 07.11.2005 18:00
haha oWned :D

#208: [deleted] @ 07.11.2005 18:18
messi für dis kompliment ;)

#209: Desmin @ 08.11.2005 22:34
thx

#210: iCystar.ch - iPown roqu! @ 08.11.2005 23:36
marco gib ma dini msn du sexy hexxi ^^

#211: EoEEfeu.cH  @ 09.11.2005 11:15
Huhuuuuu :D na wie geits?

#212: EoEEfeu.cH  @ 09.11.2005 11:19
jojo... s lauft s lauft... :) hehe...

scho wieder e neue clan?

#213: [deleted] @ 09.11.2005 12:38
weiss nöd XD

uf eimol hani alles troffe isch mitlerwiil scho standard wora :D han aber kei ahnig wiso ;>

#214: [deleted] @ 09.11.2005 15:15
hey Marco,
bisch wider im Gschäft uf Gamersnet?^^

#215: .. @ 09.11.2005 15:33
huhuuuuuuuuu, kum in msn du schuldisch mer na es PIC =) isch mer gad in sinn koh :D

#216: ReKon1zA` @ 09.11.2005 16:02
i wett kounterschtrikä

#217: .. @ 09.11.2005 16:26
:D

#218: refleks ! @ 09.11.2005 17:57
tja.. muss helt ned perfekt english chöne ;D, aber hauptsach weismer was ich sege will XD das langt mini english lererin au ;D ahaha ^^

#219: An00bieZ @ 10.11.2005 09:37
Hey! ^^ Jojo, i due scho, nur hani push 2 talk, drum ghörsches nie u für z schribe bini eh z fuu... xD

Ja, gerne. Just write me on, beibi! ;)

#220: refleks ! @ 10.11.2005 16:51
HEY MARCO ^^

#221: refleks ! @ 10.11.2005 16:54
hey isch scheck der au eine das roxt --->



(c) by : rifli

#222: tschebo @ 10.11.2005 17:01
lol so guet simmer jez au ned :P
wird wohl wieder es draw ^^

#223: [deleted] @ 11.11.2005 08:38
*sHaKe*

#224: tschebo @ 11.11.2005 10:41
haha ja nach dene erste rundene hettemer eher verlore wenn de eint bi eu ned immer usekeit wer ;) *puh* ;D

#225: j$ |w[!]tzb0ld.[CH] @ 11.11.2005 19:49
ahjo marco wenn den scho klugscheisisch sötisch na wüsse das Era Engisch isch und Ära heisst. Und da New au Englisch isch heisst sganze Neue Ära also rueh! *rofl*

#226: bloody_> ;> ;> ;> ;> @ 12.11.2005 16:55
ich wott au sone banane :*(

#227: SOGhstX42 @ 13.11.2005 16:08
hey man ig schwöre wehe du ficksch chline no einisch ah de göhnd mir 2 ne go Bashe er wird so basht vo eus chline for R.I.P ^^

#228: OSF°wok @ 13.11.2005 22:19
jo du bisch do de pro :D gg

#229: Heft! @ 13.11.2005 22:30
çTèrKyè` :D

Also #1 Bremgartner-Shisha-Assshot-dämpfing-LAN wird sehr wahrschindlich vom 25.11 bis 27.11 stattfinde. triib no paar uf alde :D so drüü oder so ;)

See YA

#230: VALLEYcala candineN   @ 15.11.2005 11:49
muh!!!

#231: [deleted] @ 15.11.2005 12:17
usp pg :>

#232: Phipuuu @ 15.11.2005 22:06
danke das du de server zaaaaaaaaaaaaaaaahlsch :)

#233: eL~tOyz @ 16.11.2005 07:51
nope, gester han ich kei minute cs zockt :)

#234: WASHIROMANN- @ 16.11.2005 11:32
omg.. du gsesch ja würkli alles...
dir mues mer wohl me arbet gä :-S

#235: sh1raz @ 16.11.2005 19:24
vol ned eher suck0R ^^

#236: sh1raz @ 16.11.2005 19:30
wieso hend ihr so e fetti clanb1atch ??? ;(;(
wot au altä

#237: bloody_> ;> ;> ;> ;> @ 17.11.2005 14:55
Tüdeldüüüü ... hey schnuggl was lauft ;>

#238: bloody_> ;> ;> ;> ;> @ 17.11.2005 15:08
döröm döröm ...

so ich klär dich mal über d menscherecht uf ...


Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948
Präambel

Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet,

da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, und da verkündet worden ist, daß einer Welt, in der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht und Not genießen, das höchste Streben des Menschen gilt,

da es notwendig ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen,

da es notwendig ist, die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen zu fördern,

da die Völker der Vereinten Nationen in der Charta ihren Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person und an die Gleichberechtigung von Mann und Frau erneut bekräftigt und beschlossen haben, den sozialen Forschritt und bessere Lebensbedingungen in größerer Freiheit zu fördern,

da die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen auf die allgemeine Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten hinzuwirken,

da ein gemeinsames Verständnis dieser Rechte und Freiheiten von größter Wichtigkeit für die volle Erfüllung dieser Verpflichtung ist,

verkündet die Generalversammlung

diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal, damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu fördern und durch fortschreitende nationale und internationale Maßnahmen ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Einhaltung durch die Bevölkerung der Mitgliedstaaten selbst wie auch durch die Bevölkerung der ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiete zu gewährleisten.
Artikel 1

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.
Artikel 2

Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.

Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist ist.
Artikel 3

Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.
Artikel 4

Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen ihren Formen verboten.
Artikel 5

Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.
Artikel 6

Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.
Artikel 7

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.
Artikel 8

Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenen Grundrechte verletzt werden.
Artikel 9

Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.
Artikel 10

Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.
Artikel 11

1. Jeder, der wegen einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.
2. Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.

Artikel 12

Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.
Artikel 13

1. Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.
2. Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.

Artikel 14

1. Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.
2. Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen.

Artikel 15

1. Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.
2. Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsanghörigkeit zu wechseln.

Artikel 16

1. Heiratsfähige Frauen und Männer haben ohne Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.
2. Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden.
3. Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.

Artikel 17

1. Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben.
2. Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.

Artikel 18

Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.
Artikel 19

Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
Artikel 20

1. Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen.
2. Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.

Artikel 21

1. Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken.
2. Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande.
3. Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muß durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder in einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.

Artikel 22

Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuß der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.
Artikel 23

1. Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
2. Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
3. Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.
4. Jeder hat das Recht, zum Schutz seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.

Artikel 24

Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub.
Artikel 25

1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

Artikel 26

1. Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muß allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.
2. Die Bildung muß auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muß zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.
3. Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.

Artikel 27

1. Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.
2. Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.

Artikel 28

Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.
Artikel 29

1. Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung seiner Persönlichkeit möglich ist.
2. Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.
3. Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden.

Artikel 30

Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, daß sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.

#239: bloody_> ;> ;> ;> ;> @ 17.11.2005 15:26
HAHAHAHHAHAH l00000l^^^wart nur ich gfind en artikel de isch 10 kilometer lang ^^

#240: bloody_> ;> ;> ;> ;> @ 17.11.2005 15:30
ganz en nette bisch :D^^ ! aber ich bi scho iiifrig am google ... aber ersch no raucherpause ... nacher suechi SOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOO en lange artikel^^

#241: bloody_> ;> ;> ;> ;> @ 17.11.2005 16:59
:P:P:P:P:P:P:P:P:P:P:P:P:P:P:P:P:P:P:P:P:P:P:P:P:P:P:P:P:P

wenni mal zyyt han spamme die no meh voll hahhahahahahahahahahahaha :D:D:D:D::D:D:D:D:D:D::D:D::D:D:D:D:D:D::D:D::DD:D::D:D:D:D:D:D::D:D:D:

;> ^^

#242: bloody_> ;> ;> ;> ;> @ 17.11.2005 17:02
Du spammsch ja nur so viel

WILL DU MIS HAISSE PIC OBE WOTSCH ALUEGE :D:D:D:D::D:D::D::D:D:D:D::D:D:D:D::D:D:D::D:D:D::D:D:D:D::D:D::D:D:D:

#243: niC @ 17.11.2005 17:48
heyo, mach mal das se movie-link funzt pls... ^^

#244: [+]magy @ 17.11.2005 18:23
hoi at!! wer du?? =) greez from ARCOR

#245: WASHIzwibi @ 17.11.2005 20:57
GG!! ;(


dasch so klar gsi das so was muess cho ^^

jä nu xD vo mir us chasch de war au ernscht neh ;) ich meine isch ja abartig spannend gsi und so, takkes sind vo üs und eu eifach perfekt gsi,

aber ihr sind z guet gstande als ct team, gege üses iigspielts gatherteam...

#246: WASHIzwibi @ 17.11.2005 21:02
ja, nimms bitte ernscht und schriebs id homepage daser üs gschlage hend, i mein mir sind so zimlech unbesigbars gatherteam !

#247: [deleted] @ 18.11.2005 21:23
nix^^ - fritig oda samschtig obe am see - wenns warm isch - also i nöchschter zyyt ned XD

#248: LUMBEY`12  @ 19.11.2005 01:27
hay

#249: Phipuuu @ 19.11.2005 14:06
dis GB isch seehr schöön kompakt usgrichtet und hett au prinzipie vom ne laktomembran !

#250: bloody_> ;> ;> ;> ;> @ 19.11.2005 22:11
gömmer nöchscht week end in zug go sauf0rn ?^^ xD

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